Der Begriff Laserlicht beschreibt den Bereich des elektromagnetischen Spektrums, der sich von 150nm bis zu 1mm erstreckt, also vom harten UV- bis hin zum infraroten „Licht“. Durch geeignete Technologien kann die von einer Laserquelle abgestrahlte Lichtleistung aktuell bis zu mehreren kW (>1000 W) betragen. Auf Grund seiner physikalischen Eigenschaften kann dieses Licht so stark gebündelt werden, dass Leistungsdichten erreicht werden, die hoch genug sind, um Metalle zu verschweissen. Ein großes Gefahrenpotential liegt daher in der unbeabsichtigten, zufälligen Bestrahlung des Menschen. Dabei sind insbesondere die Augen gefährdet, da sie wesentlich empfindlicher auf Licht reagieren und bereits bei einem kurzen Blick in einen Laserstrahl mit geringer Leistung die Gefahr einer irreversiblen Erblindung besteht. Laserschutzbrillen sind die einfachste und am weitesten verbreitete persönliche Schutzmaßnahme gegen Laserstrahlung.
Der Begriff Laserlicht beschreibt den Bereich des elektromagnetischen Spektrums, der sich von 150nm bis zu 1mm erstreckt, also vom harten UV- bis hin zum infraroten „Licht“. Durch geeignete Technologien kann die von einer Laserquelle abgestrahlte Lichtleistung aktuell bis zu mehreren kW (>1000 W) betragen. Auf Grund seiner physikalischen Eigenschaften kann dieses Licht so stark gebündelt werden, dass Leistungsdichten erreicht werden, die hoch genug sind, um Metalle zu verschweissen. Ein großes Gefahrenpotential liegt daher in der unbeabsichtigten, zufälligen Bestrahlung des Menschen. Dabei sind insbesondere die Augen gefährdet, da sie wesentlich empfindlicher auf Licht reagieren und bereits bei einem kurzen Blick in einen Laserstrahl mit geringer Leistung die Gefahr einer irreversiblen Erblindung besteht. Laserschutzbrillen sind die einfachste und am weitesten verbreitete persönliche Schutzmaßnahme gegen Laserstrahlung.
Der Gesetzgeber schreibt daher das Tragen von Laserschutzbrillen und ggf. weitere Schutzmaßnahmen ab einer bestimmten Laserleistung verbindlich vor. Dabei verlangen die gesetzlichen Vorgaben der europäischen Laserschutznormen EN 207 / EN 208 für Laserschutzbrillen eine EG-Baumusterprüfung (CE) durch einen unabhängigen Zertifizierer der die Laserschutzbrille mit LB-Schutzstufen zertifiziert.
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