ISO-Handlaser-Schweissanlagen Serie HR in 1,0 / 1,5 / 2,0 und 3,0 kW sind CE-Geprüft und laufen unter der EN Norm EN 60950-1, 1:2006, A11: 2009 A12: 2011 und A2 2013. IEC60825-1:2014 und SHES210300512072/SHES21080158690 von Raycus). Es kommen der Lichtstrahl=Laserklasse 2 – Schweisslaserstrahl= Laserklasse 4 zur Anwendung. Für den Einsatz des Lasers wird ein Gefährdungsbeurteilungs-Schreiben dem Anwender erklärt und übergeben. Darin sind alle Sicherheitsrelevanten Aspekte beschrieben, die zur Zeit der Ausstellung/Lieferung Gültigkeit haben. Vermerk: Gerne bieten wir Ihnen auf Anfrage weitere Laserschutzprodukte an, wie Laser-Schutzbrillen, Laser-Schutzvorhänge, Laser-Türwarnleuchte oder individuell au Das Laserschweissen nutzt die hervorragende Richtwirkung und hohe Leistungsdichte des Laserstrahls zum Arbeiten. Der Laser wird durch einen Laser erzeugt und durch einen flexiblen optischen Faserpfad übertragen. Nach der Fokussierung durch eine Fokussierlinse im Schweisskopf wirkt es auf die Schweissnaht zwischen den bearbeiteten Materialien. Mit Hilfe von Schutzgas (um Oxidation des Materials zu verhindern) wird das Material verflüssigt, um ein bestimmtes Schmelzbad zu bilden, um den Schweisszweck zu erreichen.
ISO-Laser-Anlagen WT-W 1000, W1500, W2000, W3000 sind CE-Geprüft und laufen unter der EN Norm EN 60950-1, 1:2006, A11: 2009 A12: 2011 und A2 2013. IEC60825-1:2014 und SHES210300512072/SHES21080158690 von Raycus).
Es kommen der Lichtstrahl=Laserklasse 2 – Schweisslaserstrahl= Laserklasse 4 zur Anwendung.
Anforderungen an den Betreiber:
Handgehaltene Laseranlagen zum Schweissen oder Reinigen haben bis zu mehreren tausend Watt Leistung. Es handelt sich also immer um Laser der Klasse 4. Das ist die höchste Laserklasse. Direktes Bestrahlen wie auch Reflexionen gefährden Auge und Haut in hohem Masse. Zudem ist die Laserstrahlung oft im nicht sichtbaren Bereich. Damit ist der Laser besonders gefährlich.
Der Betrieb muss einen Laserschutzbeauftragen ausbilden und benennen. Ein Laserschutz-beauftragter muss die notwendigen Kenntnisse haben, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Wie er sich diese Kenntnisse anzueignen hat, ist nicht gesetzlich festgelegt. Ausserdem muss er ein schriftliches Sicherheitskonzept erstellen und die Mitarbeitenden periodisch instruieren.
Der Laser darf nur in einem gekennzeichneten Laserüberwachungsbereich mit Laserschutzwänden und einem überwachten Zugang betrieben werden. Die Türöffnung muss dabei mit dem Sicherheitssystem der Laseranlage gekoppelt werden. Der Betriebszustand des Lasers muss von aussen und innen ersichtlich sein.
Die Laseranlage ist mit einer wirkungsvollen Schadstoffabsaugung auszurüsten. Die Anforderungen sind der Broschüre «Schweissen und Schneiden – effektiver Gesundheitsschutz» www.suva.ch/44053.d zusammengefasst.
Im Laserüberwachungsbereich muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden, welche Haut und Augen vor der Laserstrahlung schützt. Dies sind Laserschutzhelm, Laserschutzhandschuhe und Bekleidung. Die PSA muss zertifiziert und entsprechend dem Laser dimensioniert werden. Die Mitarbeitenden sind im Umgang mit der PSA zu schulen.
Zusätzliche Informationen bezüglich Lasersicherheit finden Sie unter «Achtung, Laserstrahl! Sicherer Umgang mit Lasereinrichtungen» www.suva.ch/66049.d oder in der Norm SN EN 60825-1:2014.
Ergänzende Anforderungen im mobilen Einsatz ausserhalb des eigenen Betriebsareals:
Der Laserbereich muss analog wie oben mit entsprechenden mobilen Laserschutzwänden oder Laserschutzvorhängen abgeschirmt und mit der Sicherheitssteuerung des Lasers verbunden sein.
Ergänzende Anforderungen im mobilen Einsatz ausserhalb des eigenen Betriebsareals:
Der Laserbereich muss analog wie oben mit entsprechenden mobilen Laserschutzwänden oder Laserschutzvorhängen abgeschirmt und mit der Sicherheitssteuerung des Lasers verbunden sein.
Das Laserschweissen nutzt die hervorragende Richtwirkung und hohe Leistungsdichte des Laserstrahls zum Arbeiten. Der Laser wird durch einen Laser erzeugt und durch einen flexiblen optischen Faserpfad übertragen. Nach der Fokussierung durch eine Fokussierlinse im Schweisskopf wirkt es auf die Schweissnaht zwischen den bearbeiteten Materialien. Mit Hilfe von Schutzgas (um Oxidation des Materials zu verhindern) wird das Material verflüssigt, um ein bestimmtes Schmelzbad zu bilden, um den Schweisszweck zu erreichen.
Die handgeführten Laserschweissmaschinen für Metalle, die mit einem Taumelschweissbrenner der vierten Generation ausgestattet sind, verbessern die Verbindungsfestigkeit und -qualität des Schweissens erheblich und erzielen eine bessere Formbarkeit der Schweissnaht. Handgeführtes Laserschweissgerät WT-W1500 ist auch mit automatischem Drahtvorschub ausgestattet.
Im Vergleich zum herkömmlichen Argon-Lichtbogenschweissen wird die Effizienz um mehr als 50 % gesteigert. Das Ersetzen der alten thermischen Schweisssysteme durch eine Handschweisspistole erleichtert nicht nur das Schweissen von Formen, Werbefiguren, Küchenutensilien, Türen und Fenstern usw., sondern macht das Laserschweissen auch im Aussenbereich möglich, die Schweissfähigkeit wird erweitert von kleinen leichten Werkstücken bis hin zu grossen sperrigen Objekten, die schwer zu bewegen sind, wie Edelstahlsilos, Spiralluftkanäle aus Edelstahl, Schornsteinrohre, automatische Stahlmolchzuführungen, fast keine Grössenbeschränkungen, was darauf hinweist, dass das traditionelle Schweissen des Elektroschweissens Argon Lichtbogenschweissen etc. wird endgültig durch das Faserlaserschweissen ersetzt.
Metall Material | WT-W 1500 |
---|---|
Rostfreier Stahl | 4.5 mm |
Baustahl | 4.5 mm |
Aluminiumlegierung | 4.0 mm |
Aluminium | 3.0 mm |
Verzinktes Blech | 3.8 mm |
Messing | 1.5 mm |
Kupfer | 1.2 mm |
Im Vergleich zu herkömmlichen Lasern, haben unsere Faserlaser eine höhere photoelektrische Umwandlungseffizienz, einen geringeren Stromverbrauch und eine bessere Stahlqualität. Der Faserlaser hat eine kompakte Struktur und kann jederzeit verwendet werden. Aufgrund seines flexiblen Laserausgabemodus kann er einfach in Systemausrüstung intergriert werden.
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