Die Schutzklasse FFP2 einen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden.
Die Schutzklasse FFP2 einen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden.
Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert des betreffenden Gefahrstoffes höchstens die 10-fache Konzentration erreicht. Masken dieser Stufe schützen auch vor giftigen Stäuben z.B. Kalziumoxid, Betonstaub, Granit oder Zinkoxidrauch.
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